Palliativ-Versorgung
Bei einer schweren - unter Umständen lebensbedrohlichen - Erkrankung ergeben sich für Patient und Familie viele Fragen. Wir bemühen uns, Sie bei der Beantwortung genau dieser Fragen professionell zu unterstützen.
Pflegerische Versorgung
- Wie bekommen wir Hilfe bei der Versorgung zu Hause?
- Wer übernimmt die anfallenden Kosten?
- Was ist in dieser Situation sinnvoll, angemessen und möglich?
- Welche Möglichkeiten einer stationären Versorgung gibt es?
- Brauche ich eine Patientenverfügung?
Medizinische Versorgung
- Gibt es noch andere Möglichkeiten, als die Krankenhausleistungen?
- Gibt es einen Arzt, der mir die Gesamtsituation in Ruhe erklärt?
- Gibt es Alternativen zu lebensverlängernden Maßnahmen?
- Wie komme ich zu einer zweiten ärztlichen Meinung?
- Wie kann ich meine Lebensqualität erhalten?
Familiäre Unterstützung
- Gibt es in unserer Region einen Hospizverein?
- Wer kann uns bei der Versorgung ehrenamtlich unterstützen?
- Mit wem kann ich über meine Ängste sprechen?
- Welche finanziellen Möglichkeiten der Unterstützung gibt es?
- Wo bekomme ich die notwendigen Formulare?
Grundsätze der Palliativversorgung
- Behandlung des Patienten in der Umgebung seiner Wahl
- Beachtung der physischen, psychischen, sozialen und seelsorgerischen Bedürfnisse des Patienten, seiner Angehörigen und des Behandlungsteams
- Individuelle Behandlung jedes Patienten im multidisziplinären Team rund um die Uhr
- Offenheit und Wahrhaftigkeit als Grundlage des Vertrauensverhältnisses unter allen Beteiligten
- Symptomkontrolle
- Fachlich versierte Pflege durch speziell geschulte Ärzte und Pflegefachkräfte
- Integration von Ehrenamtlichen
- Zentrale Koordination des Teams
- Kontinuierliche Betreuung des Patienten und seiner Angehörigen bis zum Tod bzw. in der Trauerzeit
- Akzeptanz von Sterben und Tod als Teil des Lebens
Krankheitsbilder
- Tumorerkrankungen, metastasierte Tumorerkrankungen und deren Symptome
- Kardiovaskuläre Erkrankungen
- Chronisch progredientes Leberversagen
- Terminale Niereninsuffizienz
- Neurologische Erkrankungen im Finalstadium (z. B. ALS, Schlaganfall, Demenz)
- Pulmonale Erkrankungen (Asthma bronciale, Chronisch obstruktive Lungenerkrankung, pulmonale Globalinsuffizienz)
Schmerzbehandlung
Die korrekte Diagnose der Schmerzursache ist eine entscheidende Voraussetzung für eine erfolgreiche Schmerzbehandlung. Schmerz ist das mit Tumorerkrankungen am häufigsten assoziierte Symptom.
Bei der symptomatischen Behandlung von Tumorschmerzen gilt, dass – so lange möglich und sinnvoll - eine kausale Schmerztherapie durchgeführt wird. Unabhängig vom Tumorstadium und von der kausalen Therapie muss eine adäquate medikamentöse Schmerzbehandlung durchgeführt werden mit dem Ziel der Schmerzlinderung bzw. Schmerzfreiheit.
Die Therapie erfolgt symptomkontrolliert unter engmaschiger Überwachung durch Ärzte und Pflegefachkräfte. Die Therapieauswahl ist abhängig von der Art der Schmerzen und wird an den allgemeinen Gesundheitszustand angepasst.
Sie können gut bei der Therapie mitwirken, wenn Sie einige der Hinweise auf unserer Seite Pflegetipps berücksichtigen.
Krisenintervention
Krisenintervention bedeutet nach dem Wort Intervention „sich einschalten, vermitteln“. Es geht um aktive Unterstützung in der Krise der jeweilig zu versorgenden Patienten und um Hilfe bei der Krisenbewältigung. Der Grund einer Krisenintervention kann genauso individuell für den Patienten und den Angehörigen sein, wie diese Personen selbst. Die Krisenintervention kann telefonisch, aber auch persönlich rund um die Uhr durch die Pflegefachkräfte und Palliativärzte des Ambulanten Palliativnetzwerkes Nordthüringen erfolgen.
Kostenübernahme
Die Spezialisierte Ambulante Palliativversorgung (SAPV) ist in § 37 b Sozialgesetzbuch V (SGB V) geregelt.
Nach Verordnung durch den Hausarzt oder einen Krankenhausarzt und Feststellung des Vorliegens der Leistungsvoraussetzungen durch den MDK (Medizinischer Dienst der Krankenkassen) erfolgt die Übernahme der gesamten Finanzierung der SAPV durch die gesetzlichen Krankenkassen.
Bei den privaten Krankenkassen ist im Vorfeld jeweils die Kostenübernahme zu klären - entscheidend ist hier der individuelle Tarif des versicherten Patienten.